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Herzlich Willkommen bei Barklage & Traemann!

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Planung und Absicherung des „Ernstfalles“.

 

Dieser kann in einer vorübergehenden Handlungsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, durch endgültige Handlungsunfähigkeit oder in einem Todesfall bestehen.

Bei der Planung der Vermögensnachfolge sind Beratungsleistungen durch eine Vielzahl von Experten erforderlich, jeder Experte konzentriert sich hierbei auf sein eigenes Fachgebiet.

 

Wichtige Regelungen müssen hierfür getroffen werden. Instrumente hierfür sind z.B.:

 

   ·  Generalvollmachten

   ·  Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten

   ·  Testamente mit Anordnung einer Testamentsvollstreckung

 

Barklage & Traemann unterstützt mit praktischer Beratung und begleitet bei den Beratungen mit Fachanwälten, Notaren und Steuerberatern.


Wir stehen mit Barklage & Traemann darüber hinaus als Testamentsvollstreckerin zur Verfügung und sichern somit den Übergang des Vermögens auf die Erben.

 

Im Rahmen von Dauervollstreckungsmaßnahmen können Vermögen bis zum Zeitpunkt der Vermögensübergabe an die Erben verwaltet werden z.B. bei minderjährigen Erben, Erben im Insolvenzverfahren oder im Rahmen von Testamenten zu Gunsten von behinderten Erben.

 

Wir sehen uns als praxisorientierte Ergänzung in Kooperation mit den anderen Fachberatern.